Innentreppe

Als Innentreppe werden Treppen bezeichnet die im Gegensatz zu Außentreppen von Raum abschließenden Gebäudeteilen umschlossen sind.

Das wichtigste Merkmal bei einer Innentreppe ist, ob sie als notwendige Treppe zur Erschließung - und als Rettungsweg - von übereinanderliegenden Stockwerken eingesetzt wird oder als nichtnotwendige Treppe nur zur architektonischen Verzierung gedacht ist.

Notwendige Innentreppen sind im Fall einer Gefahr schwerer für Rettungskräfte zu erreichen und müssen daher mehr Sicherheit bei einem Notfall bieten. Deshalb schreiben die Bauordnungen für die Sicherheit von innen liegenden Treppenhäusern auch vor, dass ein Treppenhaus bei einer Innentreppe zusätzlich durch Vorraum abgetrennt sein soll, der rauchdicht ist.


In Eigenheimen mit bis zu zwei geschossen müssen die innenliegenden notwendigen Treppen nicht allseits umschlossen sein und es gibt mehr Freiheiten bei der Gestaltung einer konventionellen Holztreppe, da man bei einem Brand von einer leichteren Fluchtmöglichkeit ausgeht.

Dagegen ist im Wohnungsbau mit mehreren Stockwerken und vor allem in öffentlichen Gebäuden bei notwendigen Innentreppen ein brandsicheres Fluchtwegesystem erforderlich.

Beim Unterscheiden zwischen Innen- und Außentreppen ist noch ein zusätzliches Merkmal wesentlich: In der Auswahl von Baustoffen und Treppenbelägen ist der Architekt bei der Planung einer Innentreppe nicht so sehr eingeschränkt, da diese nicht dem Klima ausgesetzt ist wie eine Außentreppe. Hauptsächlich sollten Materialien, die nicht frostsicher sind (wie z. B. Tritte mit Estrichfüllung und Linoleumbelag) als Belagsmaterialien nur bei Innentreppen eingesetzt werden.