Treppen Handlauf

Laut der DIN-Norm 18065 sind Handläufe bei Treppenkonstruktionen ab drei Stufen nacheinander als Einbau zur Sicherheit unerlässlich.

Dazugehören laut DIN-Norm folgende Regeln und Vorschriften:

 

Sollhöhen und Mindestmaße bei Handläufen

 

Handläufe sollten bei Treppen nicht tiefer als 80 cm und nicht höher als 115 cm ausgestaltet werden. Dabei misst man lotrecht von der Stufenvorderkante bis zur Oberkante des Handlaufs.

Kleinkinder haben eine niedrige Greifhöhe. Deshalb ist es sinnvoll in Kindergärten und Schulen einen zweiten Handlauf auf 60-80 cm Höhe anzubringen. Dies fordert die DIN-Norm in den Richtlinien für Kindergärten.

 

Abstände bei Handläufen

 

Damit man sich nicht an den Fingern verletzt, sollten Handläufe mindestens fünf cm von benachbarten Bauteilen entfernt sein. Auch die Halterungen von Handläufen sollten möglichst so angebracht werden, dass die Finger nicht dem Risiko ausgesetzt sind, hängen zu bleiben. Das heißt, die Halterungen sollten möglichst an der Unterseite des Handlaufs angebracht werden.

 

Durchschnittsmaße für Handläufe

 

Kombinierte Rundprofile sind allen eckigen Kantprofilen vorzuziehen, denn eine Hand sollte möglichst sicher und ergonomisch über den Handlauf geführt werden. Eine übliche Handgröße mit gut griffigem Durchmesser liegt zwischen 35 und 50 mm.

 

Unterbrechungen und Anfänge bei Handläufen

 

Bei Handläufen müssen alle Kanten entgratet sein. Der Anfang eines Handlaufs darf bei Wohnhaustreppen künstlerisch gestaltet werden.

Bei so genannten "notwendigen" Treppen, die zur Sicherheit von Menschen im Gefahrenfall dienen, sind durchgehende Handläufe erforderlich denn im Gefahrenfalle soll keine Gefährdung durch eine unterbrochene Führung entstehen und die Hände irgendwo hängen bleiben können.

 

Anzahl und Lage von Handläufen

 

Handläufe werden in Gebäuden üblicherweise an der rechten Seite der Treppe angebracht. Da die meisten Menschen Rechtshänder sind, werden Treppen im Uhrzeigersinn gewendelt. Dadurch kann beim Herabsteigen der Treppe der äußere Handlauf rechts gegriffen werden.

Handläufe an einer Treppenspindel sind nur als zusätzliche Ergänzung gedacht. In öffentlichen Gebäuden sind laut DIN-Norm bei Treppenbreiten ab 1,00 m an beiden Seiten Handläufe obligatorisch. Mittelhandläufe müssen bei Sondergebäuden mit Treppenbreiten über 125 cm, mindestens aber ab 150 cm Breite vorhanden sein. Denn bei einem Katastrophenfall muss die Treppe so ausgestaltet sein, dass bei einem Ansturm von mehr als 150 Personen im mittleren Treppenbereich flüchtende Personen Halt finden.

 

Materialien für Handläufe

 

Das Material für einen Handlauf sollte möglichst glatt und verletzungsfrei sein. Stahl- oder Edelstahlrohre, die noch poliert sind, muten etwas kühl an. In Wohnungen wird deshalb meistens Hartholz oder lackiertes Weichholz als Material für einen Handlauf eingesetzt. Selten aber manchmal kommt es vor das eine Kombination aus Stahl und Holz verwendet wird. Anderes Material wie Kunststoffe oder Carbon benutzt man kaum oder ist schlichtweg noch zu teuer.