Treppe Deffinition

Als „Treppe“ bezeichnet man einen Aufgang oder einen Abgang mit mindestens aus drei Stufen die aufeinanderfolgen. Dieser Verbund heißt Treppenlauf Treppen haben den Zweck einen Höhenunterschied zu überwinden und eine Verbindung zwischen den verschiedenen Stockwerken herzustellen.

Eine Treppe besteht immer aus mehreren Teilen. Basis einer Treppe bildet die Stufe, auch "Tritt" genannt. Dann gibt es den Treppenabsatz oder Podest, der für eine Unterbrechung beim Treppenlauf sorgt. Das "Treppenauge" wird der Luftraum genannt, den das Treppenpodest und der Treppenlauf um Rahmen.

Zu den weiteren Elementen einer Treppe zählt noch die Treppenspindel. Dabei handelt es sich um die Drehachse einer Wendeltreppe. Aber auch Treppengeländer und Treppensockel gehören zu den gestalterischen Elementen einer Treppe.

Diese verschiedenen Formen und Materialien von Geländerstäben, -brettern oder -füllungen stellen auch die gestalterischen Elemente einer Treppe dar. Sie verleihen der Treppenanlage ihr charakteristisches, eigenes Gepräge.


Darüber hinaus hat gerade der Handlauf neben dem Treppengeländer einen wesentlichen Einfluss auf das Erscheinungsbild einer Treppe. Der Handlauf unterstützt in erster Linie den Benutzer einer Treppe beim Begehen der Treppe. Er bietet dem Nutzer eine Führung und einen Halt. Handläufe gibt es in meistens in Form eines oberen Abschlusses bei einem Treppengeländer. Oder sie sind an der gegenüberliegenden Wand vom Treppengeländer angebracht. Hier hat der Handlauf meist die Form eines Rohres, einer Schiene oder einer Leiste. Auch Handläufe können aus den unterschiedlichsten Materialien bestehen. Kunststoff, Holz, Aluminium und Stahl, hier sind dem Architekten einer Treppe keine Grenzen gesetzt. Eine erstaunlich große Vielfalt an Treppenvarianten, Materialkombinationen, sowie verschieden gestaltete An- und Austritte werden im Treppenbau heutzutage eingesetzt.